Justizminister plant Eingriff in die Privatsphäre der Bürger

Über die Risiken des von der Bundesregierung geplanten Gesetzes gegen digitale Gewalt haben wir bereits in der vergangenen Woche diskutiert. Der Chaos Computer Club warnt u.a. vor einem massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Dies scheint sich durch die Äußerungen des Justizministers zu bestätigen, die das Magazin netzpolitik.org zitiert.

Geht es nach dem derzeitigen Justizminister Marco Buschmann, könnte eine schlechte Restaurantkritik künftig als „digitale Gewalt“ gewertet werden. Als Beispiel für die „Verletzung absoluter Rechte“ nennt das Ministerium des FDP-Politikers eine Restaurantbewertung mit einem „falschen Nutzerkommentar“. Der daraus resultierende potentielle Schaden beruhe auf einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des sogenannten „Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ und sei als Grundlage für die Einleitung eines Auskunftsverfahrens ausreichend.

Damit gehen die mit dem neuen Gesetz verbundenen Befugnisse weit über das hinaus, was uns vom Gesetzgeber üblicherweise als Maßnahme gegen z.B. Hasspostings, Mobbing und Stalking verkauft wird. Die Pläne des Justizministers sehen sogar vor, die private Kommunikation entsprechend zu regeln. Buschmanns Ministerium bestätigte gegenüber netzpolitik.org, dass die Regelungen auch für Messenger-Dienste und damit für nicht-öffentliche Kommunikation gelten sollen. Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung, „die anonyme und pseudonyme Online-Nutzung zu wahren“, ist damit hinfällig.

Die ersten Messenger-Anbieter, die auf die Pläne des Ministeriums reagierten, waren Signal und Threema.

Signal stellte gegenüber netzpolitik.org klar, dass es nicht nur keine Daten herausgeben werde, weil es keine habe, sondern auch unter keinen Umständen seine Technik an solche Anforderungen anpassen oder seine Datenschutzgarantien aufweichen werde.

Threema wird mit den Worten zitiert: „Wir waren gleichermaßen erstaunt und verwirrt über das Positionspapier des BMJ“, und dass es als Reaktion darauf auch seine Grundsätze zum Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer nicht ändern werde.


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